Werkschutz bezeichnet den internen Sicherheits- und Ordnungsdienst eines Unternehmens für dessen Gelände oder Betriebsstätten. Es handelt sich meist um eine eigene Abteilung oder spezielle Mitarbeiter, die ausschließlich für das jeweilige Werk bzw. Unternehmen tätig sind (im Unterschied zu externen Wachdiensten). Der Werkschutz übernimmt im Betrieb die Aufgaben des Objektschutzes, der Zugangskontrolle und des Ordnungsdienstes. Sein Generalauftrag ist es, durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung Gefahren und Schäden vom Betrieb und den Mitarbeitern abzuwenden.
Typische Aufgaben eines Werkschutzes umfassen: Zugangskontrollen an Werkstoren (Prüfung von Ausweisen, Fahrzeugkontrolle), Streifengänge und Revierfahrten über das Betriebsgelände (Überwachung gegen Einbruch, Diebstahl, Spionage, Sabotage), Empfangs- und Pförtnerdienste, Überwachung von Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen, Intervention bei Alarmen, sowie oft auch Arbeitsschutz- und Ordnungsaufgaben (z. B. Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, Meldung von Gefahrenstellen). In vielen Fällen fungiert der Werkschutz zudem als Ersthelfer und Evakuierungshelfer im Notfall und arbeitet eng mit Feuerwehr und Polizei zusammen, wenn es zu Zwischenfällen kommt. Einige Werkschutz-Einheiten sind bewaffnet (abhängig von Risiko, z. B. in Rüstungsbetrieben oder bei wertvollen Lagerbeständen) oder verfügen über spezielle Schulungen (Brandschutzhelfer, Sprengstoffkunde etc.).
Der Werkschutz ist unternehmenseigen – das heißt, seine Mitarbeiter stehen auf der Gehaltsliste des Unternehmens und identifizieren sich stark mit dessen Schutzinteressen. Gesetzlich sind interne Werkschützer anders gestellt als gewerbliches Wachpersonal: Für ihre Tätigkeit ist keine behördliche Bewachungserlaubnis nötig, und die IHK-Unterrichtung nach §34a GewO ist keine Pflicht (obwohl viele Unternehmen dennoch qualifiziertes Personal einsetzen). Rechtlich handeln auch sie nur im Rahmen der Jedermannsrechte und des Hausrechts des Unternehmens. Allerdings kann der Arbeitgeber ihnen spezifische Weisungen und Befugnisse innerhalb des Betriebsgeländes erteilen (z. B. Durchsuchung von Taschen der Mitarbeiter beim Ausgangskontrolle, soweit arbeitsvertraglich vereinbart).
Historisch entstanden Werkschutzeinrichtungen in großen Industriebetrieben – z. B. chemische Werke, Stahlwerke – um einerseits das Gelände vor Spionage und Sabotage zu schützen, andererseits Unruhen oder Werkskriminalität intern im Griff zu behalten. Heute haben viele mittlere und größere Firmen eigene Sicherheitsabteilungen. Der Werkschutz arbeitet oft in Schichtdiensten, um 24/7 Präsenz zu gewährleisten. Er kann mit moderner Technik ausgerüstet sein: Leitstellen mit CCTV-Monitoren, Zutrittskontrollsysteme, Funknetz für die Wachleute etc. In größeren Betrieben gibt es Ränge (Werkschutzmitarbeiter, -meister, -leiter) und auch eigene Ausbildungsgänge (z. B. IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft).
Vorteile eines Werkschutzes gegenüber Fremdfirmen: Das Personal ist mit dem Betrieb und seinen Abläufen sehr vertraut, es besteht ein höheres Vertrauensverhältnis. Firmengeheimnisse bleiben intern. Andererseits verursacht ein eigener Werkschutz Fixkosten und erfordert Management. Manche Unternehmen lagern deshalb Teile der Aufgaben an Sicherheitsdienste aus oder kombinieren – etwa interner Werkschutz übernimmt Führung und Schlüsselpositionen, während zusätzlich eingekaufte Kräfte Routineposten besetzen.
In jedem Fall ist der Werkschutz ein wichtiges Element der Betriebssicherheit. Er schützt Eigentum, Know-how und Mitarbeiter vor äußeren und inneren Gefahren. Ein gut funktionierender Werkschutz erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern oft auch das Sicherheitsgefühl der Belegschaft. Nach innen kann er – durch Präsenz und Kontrollen – auch abschreckend gegenüber Diebstahl und Regelverstößen wirken. Nach außen ist er das Schild des Unternehmens gegen unbefugte Eindringlinge.