Zurück zu W

Wachdienst

Organisierter Schutz- und Überwachungsdienst

Wachdienst bezeichnet allgemein den organisierten Schutz- und Überwachungsdienst von Personen oder Einrichtungen durch dafür eingesetztes Sicherheitspersonal. Im privaten Sicherheitsgewerbe versteht man darunter sowohl einzelne Wachpersonen (Wachleute) als auch ganze Sicherheitsdienste, die Aufgaben wie Objektschutz, Geländeüberwachung, Einlasskontrolle oder Revierstreifen übernehmen. Der Begriff wird auch für die Tätigkeit als solche genutzt („den Wachdienst verrichten“) sowie für behördliche Wachorganisationen (etwa Polizeiwachdienst oder Militärwachdienst).

Ein Wachdienst hat den Generalauftrag, Gefahren vom Schutzobjekt abzuwenden und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten. Konkret bedeutet das: Unbefugte vom Gelände fernhalten, vorbeugend Präsenz zeigen, mögliche Schäden (Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, technische Störungen) frühzeitig erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten. Die Wachpersonen führen dazu regelmäßig Kontrollgänge durch, überprüfen Schließungen (siehe Verschlusskontrolle), kontrollieren ein- und ausgehende Personen oder Fahrzeuge und reagieren auf Alarmmeldungen. Je nach Einsatzfeld tragen sie ggf. Schutzbewaffnung oder Kommunikationsmittel, um bei Zwischenfällen eingreifen und Hilfe anfordern zu können.

Wachdienste können intern sein – dann spricht man oft von Werkschutz (ein unternehmenseigener Sicherheitsdienst für ein Werk oder Gelände) –, oder extern, nämlich durch ein gewerbliches Bewachungsunternehmen gestellt. Ein interner Werkschutz hat keine gesetzliche Mindestqualifikation vorgeschrieben, doch externes Sicherheitspersonal muss mindestens die Unterrichtung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nachweisen. Alle gewerblichen Wachdienste unterliegen zudem behördlicher Aufsicht und benötigen eine Bewachungserlaubnis.

Im Alltag unterscheidet man verschiedene Ausprägungen: Objektschutz-Wachdienst (stationär an einem Gebäude oder Gelände, z. B. Pförtner und Patrouillen in einem Unternehmen), Revierwachdienst (mobil, mehrere Objekte nacheinander abfahrend), Veranstaltungswachdienst (Bewachung von Events und Konzerten), City-Streife (präventive Patrouillen in öffentlichen Räumen im Auftrag z. B. einer Kommune) u.a. Auch Alarmverfolgung gehört zum Wachdienst: Alarmanlagen sind auf eine Notrufzentrale geschaltet, und Wachdienst-Mitarbeiter fahren bei Alarm zum Objekt (Intervention).

Der Wachdienst arbeitet stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und oft auch mit der Polizei, etwa im Alarmfall. Wachpersonen besitzen jedoch keine hoheitlichen Befugnisse – sie dürfen nur im Rahmen der Jedermannsrechte handeln (Notwehr, vorläufige Festnahme bei Straftat) oder vertraglich vereinbarte Hausrechte durchsetzen. Daher ist professionelle Schulung in Rechtskunde, Eigensicherung und Deeskalation wichtig.

In der Umgangssprache werden Wachdienst-Mitarbeiter oft als Wachmänner/Wachfrauen oder Security bezeichnet. Ihre Präsenz soll potenzielle Täter abschrecken und Kunden/Mitarbeitern ein Gefühl von Sicherheit geben. Ein gut organisierter Wachdienst ist ein zentraler Baustein der Sicherheitsarchitektur vieler Betriebe und Einrichtungen – er verbindet menschliche Aufmerksamkeit und schnelle Reaktionsfähigkeit mit technischen Hilfsmitteln (Funk, Alarmtechnik, Videoüberwachung) und ist damit vielfach effektiver als Technik allein.