Voralarm bezeichnet eine Vorstufe oder ein Vorzeichen eines Hauptalarms in einem Sicherheits- oder Gefahrenmeldesystem. Es handelt sich um ein frühes Warnsignal, das entweder technisch vom System gegeben wird oder bewusst eingerichtet wurde, um den Verantwortlichen Zeit zur Reaktion zu geben, bevor der eigentliche Alarm ausgelöst wird. Der Begriff findet sich in unterschiedlichen Kontexten, etwa in Brandmeldeanlagen, Überfallmeldesystemen oder Einbruchmeldeanlagen.
Im Bereich der Einbruchmeldetechnik versteht man unter Voralarm häufig einen vorläufigen Alarm, der ausgelöst wird, sobald ein erster Sensor anschlägt – zum Beispiel, wenn ein Bewegungsmelder im Außenbereich eine Annäherung detektiert oder ein Türkontakt eine Öffnung registriert. Der Voralarm kann in der Alarmzentrale oder einem Wachraum als Warnung erscheinen, wird aber noch nicht als voller Einbruchalarm behandelt. Oft ist diese Phase mit einer kurzen Verzögerungszeit verbunden (z. B. 10–30 Sekunden), in der autorisierte Nutzer Gelegenheit haben, die Anlage unscharf zu schalten (siehe Einstell- bzw. Eintrittsverzögerung). Erfolgt in der gegebenen Zeit keine Authorisierung, geht der Voralarm automatisch in einen Hauptalarm (Sirenen, Benachrichtigung von Wachdienst/Polizei) über. Dieses zweistufige Vorgehen verhindert Fehlalarme – zum Beispiel kann ein Mitarbeiter, der versehentlich einen Alarmmelder ausgelöst hat, den Hauptalarm durch Abschalten in der Voralarm-Phase verhindern.
In Brandmeldeanlagen gibt es ebenfalls das Prinzip Voralarm, insbesondere bei sogenannten mehrstufigen Alarmierungskonzepten: Beispielsweise kann bei Auslösung eines Brandmelders in einem sensiblen Bereich zunächst ein interner Voralarm ertönen, damit geschultes Personal die Situation prüft. Erst nach kurzer Verzögerung oder manueller Bestätigung wird der volle Gebäuderalarm ausgelöst. Dies soll Fehlalarme (z. B. durch Staub oder Dampf) verifizieren und unnötige Evakuierungen vermeiden.
Auch der Begriff stiller Voralarm wird verwendet, etwa bei Überfallalarmen: Betätigt ein Bankangestellter unbemerkt einen Überfallknopf, kann zunächst ein stiller Voralarm in der Sicherheitszentrale eingehen, damit diese in den Live-Überwachungsmodus geht. Nach einigen Sekunden ohne Abbruch wandelt sich der Alarm in einen bestätigten Überfallalarm um, worauf Interventionskräfte geschickt werden.
Im Zusammenhang mit Sirenennetz und Katastrophenschutz kennt man den Voralarm als ein Signal, das auf einen möglichen Alarmzustand hindeutet (z. B. Heulton vor dem Feueralarm). Im Militärjargon wird Voralarm teils als erste Alarmstufe genutzt, bevor voller Alarm „rot“ ausgerufen wird.
Zusammenfassend dient ein Voralarm immer dem Grundsatz Früherkennung und Reaktionsvorbereitung: Er gibt Verantwortlichen oder technischen Systemen einen kurzen Vorsprung, um entweder falschen Alarm vom echten zu unterscheiden oder sich auf die folgende Alarmierung einzustellen. Beim Personal kann ein Voralarm die Aufmerksamkeit schärfen („etwas stimmt nicht, bereithalten“), bevor der eigentliche Notfallmodus ausgelöst wird. Ein sinnvoll implementierter Voralarm erhöht somit die Effektivität der Alarmierungskette und verringert potenziell Fehlalarme und Folgekosten, indem er Gelegenheit zur Intervention bietet, bevor alle Maßnahmen anlaufen. Allerdings muss gewährleistet sein, dass echte Gefahren dadurch nicht unzulässig verzögert behandelt werden – daher sind Voralarmphasen meist sehr kurz bemessen und in kritischen Lagen überspringt das System sie komplett.