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Unterrichtung (Bewachungsgewerbe § 34a GewO)

IHK‑Grundschulung (40 Std.) für den Einstieg ins Bewachungsgewerbe

Die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist eine grundlegende Schulung für Personen, die im privaten Bewachungsgewerbe tätig werden wollen. Sie dient als beruflicher Einstieg in das Bewachungsgewerbe und vermittelt innerhalb von 40 Unterrichtsstunden die rechtlichen und fachlichen Grundkenntnisse, die Wach- und Sicherheitsmitarbeiter benötigen. Durchgeführt wird die Unterrichtung von den Industrie- und Handelskammern (IHK). Am Ende erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die es ihnen ermöglicht, als einfaches Wachpersonal (z. B. im Objektschutz oder Veranstaltungsdienst) tätig zu werden.

Die Schulungsinhalte sind in der Bewachungsverordnung (BewachV) festgelegt. Sie umfassen unter anderem Rechtskunde (Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Notwehr/Nothilfe, Umgang mit Waffen), Datenschutz, Unfallverhütung, Umgang mit Menschen, Deeskalationstechniken sowie fachspezifische Themen wie Alarmanlagen‑Grundlagen oder Dienstkunde. Anders als die Sachkundeprüfung nach § 34a, die eine umfangreichere Prüfung vor der IHK mit sich bringt, ist die Unterrichtung keine Prüfung – die Anwesenheit und aktive Teilnahme über die vollen 40 Stunden ist jedoch Pflicht. Die Verständigung in deutscher Sprache wird vorausgesetzt; Teilnehmer müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer das IHK‑Unterrichtungszertifikat. Damit dürfen sie als Beschäftigte im Bewachungsgewerbe eingesetzt werden, etwa im Werkschutz, Revierdienst, einfachen Objektschutz, bei Einlasskontrollen oder als Doorman. Für einige besonders sensible Tätigkeiten (beispielsweise Türsteher vor Diskotheken, City‑Streifendienste, Personenschutz oder Geldtransport) ist jedoch die anspruchsvollere Sachkundeprüfung erforderlich, nicht bloß die Unterrichtung. Selbständige Bewachungsunternehmer benötigen ebenfalls mindestens die Sachkunde. Die Unterrichtung stellt somit vor allem sicher, dass Grundpersonal über Basiswissen verfügt und zumindest mit den wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Verhaltensregeln vertraut ist. Arbeitgeber im Sicherheitsgewerbe müssen nachweisen, dass ihr Personal unterrichtet bzw. sachkundig ist. Die Unterrichtung fördert dadurch die Qualität und Zuverlässigkeit der Sicherheitsmitarbeiter im Interesse der öffentlichen Sicherheit.