Unscharfschaltung bezeichnet das Deaktivieren oder Abschalten einer zuvor scharf geschalteten Alarmanlage. Umgangssprachlich sagt man auch, die Anlage wird „unscharf gestellt“ (im Gegensatz zu „scharf geschaltet“). Im unscharfen Zustand gibt die Alarmanlage bei normalen Bewegungen oder Öffnungen innerhalb des gesicherten Objekts keinen Alarm, da der Überwachungsmodus aufgehoben ist. Diese Funktion ist essenziell, um autorisierten Personen – Bewohnern, Mitarbeitern oder Servicekräften – den Zugang in die Räumlichkeiten zu ermöglichen, ohne einen Alarm auszulösen.
Die Unscharfschaltung erfolgt in der Regel durch Identifizierung des Berechtigten am Bedienteil des Alarmsystems. Typische Methoden sind das Eingeben eines PIN‑Codes, das Betätigen eines Schlüsselschalters, das Vorhalten eines Transponders (Chip‑Schlüssel oder RFID‑Karte) oder neuzeitlich auch per Fernbedienung bzw. Smartphone‑App mit entsprechender Authentifizierung. Einige Systeme unterstützen biometrische Unscharfschaltung (z. B. via Fingerabdruck). Wichtig ist, dass dieser Vorgang vor Ablauf der Einstellverzögerung bzw. Eintrittsverzögerung geschieht: In vielen Alarmanlagen ist ein kurzes Zeitfenster vorgesehen, nachdem man einen überwachten Eingang passiert hat, um die Anlage unscharf zu schalten, bevor ein Alarm ausgelöst wird. Diese Zeit (oft 10–30 Sekunden) gibt berechtigten Nutzern die Möglichkeit, zum Bedienteil zu gelangen und sich zu identifizieren. Erfolgt keine Unscharfschaltung in der vorgegebenen Zeit, wechselt die Anlage in den Alarmzustand.
Die Unscharfschaltung hebt sämtliche aktivierten Sensoren und Melder von ihrer Alarmbereitschaft auf. Geöffnete Türen oder Bewegungen führen dann lediglich ggf. zu internen Signalen (z. B. Türgong), aber nicht zum Einbruchalarm. Häufig zeigt die Zentrale den Unscharf‑Modus durch ein bestimmtes Leuchtsignal oder Text an („Anlage unscharf“). In professionellen Überwachungsanlagen wird die Unscharfschaltung protokolliert, sodass nachvollziehbar bleibt, wann und durch wen die Anlage deaktiviert wurde. Das Gegenstück ist die Scharfschaltung, bei der die Anlage in den aktiven Überwachungsmodus geht.
Besondere Formen sind die Teilunscharfschaltung, bei der nur Teile der Alarmanlage deaktiviert werden (z. B. Sicherung nur der Außenhaut bei Anwesenheit der Bewohner, während Innenbewegungsmelder unscharf sind), oder die bedingte Unscharfschaltung via Fernzugriff durch eine Alarmempfangsstelle nach Authentifizierung. Generell muss die Unscharfschaltung gegen unbefugte Nutzung geschützt sein – etwa durch Sabotageüberwachung des Bedienteils und strenge Vergabe von Code‑ oder Schlüsselbefugnissen –, damit Einbrecher die Anlage nicht einfach deaktivieren können. Eine korrekt gehandhabte Unscharfschaltung ermöglicht den berechtigten Personen den normalen Aufenthalt im Objekt, ohne die Schutzfunktion der Alarmanlage unnötig zu beeinträchtigen.