Scharfschaltung bezeichnet das Aktivieren einer Alarmanlage, sodass sie auf Sensor-Auslösungen reagiert und einen Alarm meldet. Ist eine Anlage „scharf geschaltet“, befindet sie sich gewissermaßen im Wächtermodus: Öffnet jemand eine überwachte Tür oder bewegt sich im detektierten Bereich, wird sofort (oder nach Ablauf einer kurzen Verzögerungszeit) Alarm ausgelöst. Das Gegenteil ist die Unscharfschaltung – dabei wird die Anlage deaktiviert, um befugten Personen das Objekt betreten oder sich darin bewegen zu lassen, ohne Alarm zu geben.
Die Scharfschaltung erfolgt je nach System auf unterschiedliche Weise: Traditionell über ein Bedienteil, an dem ein Code eingetippt wird oder ein Schlüssel betätigt wird. Moderne Anlagen erlauben oft auch Scharfschaltung per Fernbedienung, Chip/Transponder (RFID) oder Smartphone-App. Häufig gibt es eine akustische oder optische Rückmeldung (Piepton, Sprachausgabe oder LED-Anzeige), die bestätigt, dass die Anlage jetzt scharf ist. Verlässt man ein Gebäude, hat man in der Regel eine kurze Einstellverzögerung (z.B. 30 Sekunden), bevor die Anlage tatsächlich aktiv ist – so kann man die Tür schließen und den Überwachungsbereich verlassen. Umgekehrt gibt es beim Betreten oft eine Eintrittsverzögerung: Öffnet man die Haustür, ertönt zunächst ein Warnton statt sofort Alarm, wodurch man einige Sekunden Zeit hat, die Anlage unscharf zu schalten (bevor der Alarm richtig ausgelöst wird).
Ein wichtiger Aspekt ist die Teil-Scharfschaltung. Viele Alarmanlagen erlauben es, nur bestimmte Bereiche zu überwachen. Beispielsweise kann man nachts zu Hause die Außenhaut (Fenster/Türen) und vielleicht den Keller scharf schalten, während Bewegungsmelder im Wohnbereich deaktiviert bleiben, damit man sich frei bewegen kann – das nennt man oft „Home-Modus“ oder „Nachtmodus“. Ebenso können in einem Firmengebäude einzelne Bereiche separat scharf geschaltet werden (Zonenaufteilung), je nachdem ob noch Personen anwesend sind.
Vor der Scharfschaltung muss sichergestellt sein, dass alle zu sichernden Türen/Fenster geschlossen sind und keine Personen mehr unbefugt im Bereich sind. Moderne Anlagen helfen hier mit Anzeigen oder Meldungen (z.B. „Fenster XY offen“ im Display). Ist alles bereit, wird die Anlage scharf geschaltet und ab diesem Moment sollten keine Sensoren mehr unbeabsichtigt ausgelöst werden.
Die Begriffe „intern“ und „extern scharf“ findet man ebenfalls: Extern scharf meint voll scharf (niemand ist im Objekt), intern scharf meint teilscharf (Anlage ist aktiviert, während berechtigte Personen innen anwesend sind, typischerweise mit Außenhautüberwachung).
Zusammengefasst: Scharfschaltung versetzt die Alarmanlage in Alarmbereitschaft. Ab dann werden jegliche definierten Sicherheitsverletzungen detektiert und gemeldet. Das korrekte Scharf-/Unscharf-Schalten gehört daher zur täglichen Routine der Benutzer einer Einbruchmeldeanlage – Fehler (wie vergessen unscharf zu schalten) führen sonst zu Fehlalarm, und Versäumnisse beim Scharfschalten hinterlassen das Objekt ungesichert.