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Ordnungsdienst (Veranstaltungssicherheit)

Sicherheits- und Servicekräfte, die bei Veranstaltungen für Ordnung und Sicherheit sorgen

Definition

Der Ordnungsdienst umfasst Sicherheits- und Servicekräfte, die bei Veranstaltungen für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sorgen. Man kennt sie umgangssprachlich auch als „Ordner" oder Veranstaltungssicherheitsdienst. Ob bei Konzerten, Sportveranstaltungen, Messen oder Volksfesten – überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, stellt der Ordnungsdienst sicher, dass Regeln und Auflagen eingehalten werden und die Besucher geschützt sind.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Ordnungsdienstes zählen typischerweise Einlasskontrollen am Veranstaltungsort (Ticket- und Ausweiskontrolle, ggf. Taschenkontrollen auf verbotene Gegenstände wie Waffen oder Pyrotechnik), die Überwachung von Eingängen, Notausgängen und Absperrungen, sowie Streifengänge über das Gelände, um ungewöhnliche Vorkommnisse frühzeitig zu erkennen.

Strategische Positionierung

Ordnungsdienst-Mitarbeiter positionieren sich an strategischen Punkten wie Bühnenrand, Spielfeld oder Publikumsbereichen, um bei Bedarf eingreifen zu können – etwa bei Tumulten, Rangeleien oder medizinischen Notfällen (bis zum Eintreffen von Sanitätern).

Serviceorientiertes Auftreten

Wichtig ist beim Ordnungsdienst neben der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen auch ein serviceorientiertes Auftreten: Die Ordner geben den Besuchern Auskunft, weisen Wege und tragen zu einer allgemein sicheren und entspannten Atmosphäre bei. Sie sind meist durch Kleidung oder Westen mit Aufdruck („Ordner" oder „Security") klar erkennbar.

Zusammenarbeit

Im Ernstfall arbeiten sie eng mit Veranstalter, Polizei und Rettungskräften zusammen, z.B. um geordnete Evakuierungen einzuleiten oder Täter an die Polizei zu übergeben.

Gesetzliche Vorgaben

Für bestimmte Veranstaltungen schreibt das Gesetz oder die Behörde ein Sicherheitskonzept mit entsprechend dimensioniertem Ordnungsdienst vor. Die Mitarbeiter müssen zuverlässig, konfliktfähig und in Erste Hilfe geschult sein; bei Großveranstaltungen oder Risikospielen (z.B. im Fußballstadion) werden sie oft speziell gebrieft und auf Szenarien vorbereitet.

Zentraler Baustein

Ein gut organisierter Ordnungsdienst ist ein zentraler Baustein der Veranstaltungssicherheit: Er schützt die Gäste und das Personal, bewahrt das Veranstaltungsgelände vor Schäden und sorgt dafür, dass alle Besucher die Veranstaltung sicher und geordnet erleben können.

Fachkenntnis und Verantwortung

Die Durchführung des Ordnungsdienstes erfordert Fachkenntnis und Verantwortungsbewusstsein. In Deutschland müssen Sicherheitsmitarbeiter im Ordnungsdienst in der Regel die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) abgelegt haben und vom Veranstalter oder Sicherheitsdienst detailliert eingewiesen werden.

Unsichtbare Hand

Ein angemessen dimensionierter Ordnungsdienst trägt maßgeblich dazu bei, Veranstaltungen ohne Zwischenfälle abzuhalten – er ist sozusagen die „unsichtbare Hand", die im Hintergrund für Sicherheit und Ordnung sorgt, damit sich die Besucher unbeschwert dem Event widmen können.