Definition
Sicherheitssysteme erfassen und verarbeiten oft personenbezogene oder private Daten – daher ist Datenschutz ein zentrales Thema. Insbesondere Videoüberwachung betrifft die Privatsphäre: In Deutschland und der EU gelten strenge Regeln, vor allem durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Videoüberwachung und DSGVO
Wer Kameras installiert, muss sicherstellen, dass unbeteiligte Personen so wenig wie möglich erfasst werden (z.B. nur das eigene Grundstück filmen, nicht den Gehweg davor) und dass Betroffene über die Überwachung informiert werden (Hinweisschilder „Videoüberwacht" sind Pflicht).
Speicherdauer
Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck erforderlich sind (bei privater Überwachung einige Tage, in Unternehmen je nach Notwendigkeit, in der Regel maximal 72 Stunden, es sei denn ein Vorfall rechtfertigt längere Aufbewahrung).
Zugriffsschutz
Zugriff auf die Bilder dürfen nur Berechtigte haben, und die Daten müssen vor Missbrauch geschützt sein (etwa durch Verschlüsselung, Passwörter, Zutrittskontrolle zum Aufzeichnungsgerät).
Zutrittskontrollsysteme
Auch Zutrittskontrollsysteme und Alarmanlagen mit Protokollierung berühren den Datenschutz: Sie halten fest, wer wann eine Tür geöffnet oder die Anlage scharf/unscharf geschaltet hat. Solche Protokolle gelten als personenbezogene Daten der Mitarbeiter und unterliegen strengen Zugriffs- und Löschregeln.
Datenschutzbeauftragter
Unternehmen ab einer bestimmten Größe brauchen einen Datenschutzbeauftragten, der auch bei der Einführung von Sicherheitstechnik beteiligt sein sollte („Privacy by Design" – schon bei der Planung datenschutzfreundliche Technik wählen, z.B. Kameras mit Maskierungsfunktion für private Bereiche).
Privatbereich
Im Privatbereich ist der eigene Grund zwar frei überwachbar, aber auch hier darf man z.B. nicht die Einfahrt des Nachbarn dauerhaft im Blick haben. Außerdem sind heimliche Aufnahmen (z.B. versteckte Kameras) rechtlich heikel bis verboten, sofern nicht sehr spezifische Gründe vorliegen.
Bußgelder
Behörden wie die Datenschutzaufsicht können bei Verstößen erhebliche Bußgelder verhängen.
Fazit
Kurz gesagt: Ein guter Sicherheitsplan balanciert Sicherheit und Privatsphäre. Technik wie Kameras, die theoretisch alles „sehen", muss verantwortungsvoll eingesetzt werden – mit klar definiertem Zweck, minimaler Erforderlichkeit und transparenter Kommunikation an Betroffene. Nur so lässt sich Sicherheitstechnik rechtlich einwandfrei und gesellschaftlich akzeptiert nutzen.