Definition
Brandschutz bezeichnet den umfassenden Schutz von Personen und Sachwerten vor Brandgefahren. Brandschutz gliedert sich in baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz.
Baulicher Brandschutz
Baulicher Brandschutz umfasst präventive bauliche Maßnahmen: Verwendung nicht brennbarer Baustoffe, Feuerwände und Brandschutztüren zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte, genügend Fluchtwege und Löschwasserzugänge etc.
Technischer Brandschutz
Technischer Brandschutz meint Anlagen und Geräte, die im Brandfall auslösen oder wirken: Brandmeldeanlagen, Rauchabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen (wie Sprinkler, Wandhydranten) und automatische Türschließer. Sie erkennen Brände früh, alarmieren die Feuerwehr und bekämpfen das Feuer ggf. schon in der Entstehung.
Organisatorischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz beinhaltet Verhaltensregeln und organisatorische Vorkehrungen: Erstellung von Brandschutzordnungen, regelmäßige Feuerlöschübungen, Unterweisungen der Mitarbeiter, Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Evakuierungsplänen.
Gesamtwirkung
Alle drei Säulen zusammen reduzieren das Risiko von Bränden und sorgen im Ernstfall für einen schnellen, sicheren Ablauf der Rettung und Löschmaßnahmen.